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Allgemeine Geschäftsbedingungen 5/03

1 Bindungsfrist für Angebote der Firma Messerle GmbH
Wenn im Angebot keine andere Bindungsfrist aufscheint, gilt dafür eine Bindungsfrist von 4 Wochen.
 
2 Lieferung
2.1 Lieferungen innerhalb von Österreich ab einem Warenwert von
EUR 50,00 netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erfolgen fracht- und verpackungsfrei. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Käufers als Expressendung per Post, Paketdienst, Bahn oder Spedition, so trägt er die hierfür entstandenen Kosten.
2.2 Erfüllungsort ist Mäder. Unsere Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Empfängers.
 
3 Mängel
3.1 Bei Warenmängeln leistet der Verkäufer nach Wahl des Käufers ausschliesslich Kaufpreisminderung oder Austausch gegen mängelfreie Ware.
3.2 Grössenabweichungen bis zu ± 5%, Materialstärketoleranzen bei Papier bis zu ± 5%, bei Hochdruckpolyäthylen ± 10% und bei Niederdruckpolyäthylen bis zu ± 20% sind keine Mängel.
 
4 Zahlungsbedingungen
4.1 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bzw. Lieferdatum abzugsfrei zu leisten.
4.2 Bei Exportgeschäften sind die vereinbarten Preise in der Hauswährung ohne jeden Abzug durch Bankspesen oder Ähnliches zu leisten.
4.3 Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Dasiszinssatz p.a. vereinbart.
4.4 Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Käufer zum Ersatz der Kosten von Mahnung, sowie der Kosten eines Inkassobüros gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für witschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütung i.d.g.F. und allfälliger Rechtsanwaltskosten. S.d. AHR und RATG
 
5 Schadenersatz
Der Verkäufer haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit.
 
6 Erfüllungsort und geltendes Recht
Erfüllungsort ist Mäder. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen.
 
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung, sowie die durch den allfälligen Zahlungsverzug entstandenen Zinsen und Kosten im Eigentum des Verkäufers.
7.2 Im Falle einer Pfändung durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, den Einschreiter auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und den Verkäufer umgehend von der Pfändung zu verständigen.
 
8 EDV
Der Kunde ist damit einverstanden, daß der Verkäufer Kundendaten EDV-mäßig aufnimmt und verarbeitet.
 
9 Verpackungsverordnung
Die Verpackungsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie ist seit 1. 10. 1993 in Kraft. Die Messerle GmbH begrüßt den Gedanken der Verpackungsvermeidung. Weiters hat die Messerle GmbH die ARA (Altstoff Recycling Austria AG) durch ihre kostenpflichtige Mitgliedschaft beauftragt, die gesetzeskonforme Rücknahme und Sammlung der von der Messerle GmbH in Verkehr gesetzten Verpackungsmaterialien durchzuführen. Wir behalten uns vor, etwaige Entsorgungsbeiträge für Verpackung weiterzuverrechnen.
 
10 Besondere Bestimmung für Unternehmer
10.1 Schecks werden nach entsprechender Vereinbarung lediglich zahlungshalber entgegengenommen, wobei sämtliche damit verbundenen Zinsen, Spesen und Gebühren vom Käufer zu tragen sind. Wechselzahlungen werden nicht angenommen.
10.2 Veräußert der Käufer die noch unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehende Ware, so tritt er die gegen seinen Abnehmer entstandenen Ansprüche mit allen Nebenrechten bis zur Höhe der Ansprüche des Verkäufers an diesen ab.
10.3 Bei Verwendung von Mustern und Druckvorlagen des Käufers hält dieser den Verkäufer schad- und klaglos hinsichtlich Ansprüchen Dritter aus diesen Vorlagen, wie z.b. Urheberrechtsansprüchen und anderen.
10.4 Satz- und Klischeekosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
10.5 Technisch bedingte Farbabweichungen gegenüber den Farbvorlagen bzw. Farbangaben bei Druckaufträgen - je nach Trägermaterial unterschiedlich - sind keine Mängel.
10.6 Abrufaufträge sind solche Aufträge, bei welchen die Ware vom Lager des Verkäufers innerhalb einer gewissen Frist nach Disposition durch den Kunden abgerufen wird. Nach Ablauf der vereinbarten Maximalfrist, kann der Verkäufer die restliche vorhandene Ware - ohne Benachrichtigung an den Kunden - ausliefern.
10.7 Mehr- oder Minderlieferungen für Sonderanfertigungen bis zu 15 % sind handelsüblich und zulässig.
10.8 Gerichtsstand ist Feldkirch.


MESSERLE GmbH, Neue Landstrasse 91, 6841 Mäder

Ergänzung der AGB`s mit der Rubrik Haftungsausschluss

Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes
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4. Datenschutz
  Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung weitergegeben. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

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